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Neues Lieferkettengesetz – die EU setzt sich durch

Die Wirtschaftsverbände der Länder liefen zunächst Sturm gegen ein neues Lieferkettengesetz, aber die EU hat sich letztendlich doch durchgesetzt. Sie will die Unternehmen in Zukunft stärker zur Rechenschaft ziehen, wenn sie gegen die Lieferketten verstoßen und es damit zur Verletzung von Menschenrechten kommt. Jetzt haben sich die Unterhändler des EU-Parlaments und die Staaten der EU geeinigt.

Sogar außerhalb der EU

Das neue Gesetz sieht vor, dass große Unternehmen immer dann zur Rechenschaft gezogen werden, wenn sie von Kinder- oder Zwangsarbeit auch außerhalb der EU profitieren. Zudem müssen die Unternehmen einen Plan erstellen, der zeigt, dass ihr geschäftliches Modell und ihre Strategie mit dem Pariser Abkommen zum Klimawandel auch vereinbar sind. Sollte nur ein Punkt der Vereinbarung nicht eingehalten werden, dann kann das Unternehmen von den Gerichten in Europa zur Rechenschaft gezogen werden. Dies gilt besonders bei Verstößen gegen die Menschenrechte.

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Die Bestätigung fehlt noch

Die von der EU erzielte Einigung muss noch vom Parlament und den einzelnen Staaten der EU bestätigt werden, was allerdings als Formsache betrachtet wird. Anna Cavazzini, die Vorsitzende des wichtigen Binnenmarktausschusses im EU-Parlament, spricht von einem historischen Tag. Sie sprach von einem guten Ergebnis für die Menschenrechte, hätte sich aber noch strengere Regeln für den Schutz von Umwelt und Klima gewünscht. Die Politikerin der Grünen betonte einmal mehr, dass das Lieferkettengesetz auch über das deutsche Gesetz hinausgehe und dass sich noch mehr Unternehmen an die Regeln halten müssen. Das Gesetz gilt in Deutschland seit dem 1. Januar 2024.

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Kritik von der Union

Ähnlich wie viele Vertreter aus der Wirtschaft äußern sich Politiker der Union eher kritisch zum neuen Gesetz aus Brüssel. Sie befürchten, dass es zu einem großen Bürokratieaufwand für die Unternehmen kommt. So entsteht schließlich ein Nachteil gegenüber den Firmen aus Drittstaaten, die nicht an die Regeln der EU gebunden sind. Sie können zivilrechtlich zur Verantwortung gezogen werden und müssen mit Schadensersatzansprüchen rechnen.

Bild: @ depositphotos.com / kamonrat

Ulrike Dietz