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Die EU verbietet irreführende Werbung

„Biologisch abbaubar“, „besonders umweltfreundlich“ oder „klimaneutral produziert“ – alle diese Werbeslogans versprechen viel und halten in der Regel wenig. Nach Meinung der EU handelt es sich dabei vielfach um irreführende Werbung. Das soll jetzt aufhören. Wer in Zukunft diese Form der Werbung für sein Produkt nutzen möchte, muss eine spezielle Zertifizierung vorweisen können.

Strenge Regeln

Das Europäische Parlament in Straßburg hat jetzt ein Gesetz auf den Weg gebracht, was strengere Regeln für umweltfreundliche Werbung vorsieht. Wer in Zukunft etwas als „biologisch abbaubar“, klimaneutral“ oder „umweltfreundlich“ anbietet, muss Beweise vorbringen, dass diese Angaben wirklich so sind. Wer das nicht kann, darf die Hinweise nicht mehr auf die Packungen seiner Produkte drucken. Damit will die Europäische Union das sogenannte „Greenwashing“ unterbinden, was für diese Werbung sorgt. Produkte werden als vermeintlich umweltfreundlich angepriesen, sind es aber in Wirklichkeit nicht.

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Zum Schutz der Verbraucher

Für die EU steht der Schutz der Verbraucher im Mittelpunkt. Sie sollen die Möglichkeit haben, alle Produkte in Hinsicht auf ihre Nachhaltigkeit miteinander vergleichen zu können. So darf es beispielsweise nicht sein, dass der Anschein entsteht, dass die Bäume im Regenwald die industrielle Produktion von Autos klimaneutral machen. Nach dem neuen Gesetz werden in Zukunft nur noch sogenannte Nachhaltigkeitslabel in der EU erlaubt sein, die entweder von einer offiziellen Behörde oder einer der anerkannten Zertifizierungsstellen an die Unternehmen vergeben werden.

Mehr Transparenz

Die neuen Regeln sollen dazu beitragen, die Transparenz für die Verbraucher zu erhöhen. Unternehmen, die ein eigenes Umweltlogo, aber kein amtliches Zertifikat haben, dürfen ihr eigenes Logo nicht mehr auf ihren Produkten platzieren. Dies ist aber noch nicht alles. Wie die Vorsitzende des Ausschusses für Verbraucherschutz im Europaparlament mitteilte, soll zukünftig jedes Produkt eine genaue Kennzeichnung erhalten, und zwar in Bezug auf die Garantie. Fakt ist: Mehr als 60 Prozent der Konsumenten in Europa wissen nicht, wie lange die gesetzliche Garantie für ein bestimmtes Produkt ist. Deshalb ist eine zusätzliche Kennzeichnung erforderlich, wenn die Garantiezeit über zwei Jahre hinausgeht.

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Bild: @ depositphotos.com / Jirsak

Nadine Jäger