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Urteil des Bundesarbeitsgerichts stärkt Frauen beim Thema Lohngleichheit

Das Urteil des Bundesarbeitsgerichts in Erfurt wird als eine Art Meilenstein zur Lohngerechtigkeit bei Frauen betrachtet. Bei einem Fall aus Sachsen hat die Klägerin Recht bekommen, die aufgrund der geringeren Bezahlung im Vergleich zu ihren männlichen Kollegen wegen Diskriminierung geklagt hatte. Der Grund: Beim Bewerbungsgespräch hatte die Frau weniger Verhandlungsgeschick bewiesen.

Diskriminierung aufgrund des Geschlechts

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Klägerin nur aufgrund ihres Geschlechts von ihrem Arbeitgeber, einer sächsischen Metallfirma, diskriminiert wurde. Der Arbeitgeber war während der Verhandlung nicht in der Lage, das Argument zu widerlegen, dass der Mann besser verhandelt hat und daher für einen Leistungsjob besser geeignet war. Geklagt hatte eine 44 Jahre alte Frau aus Dresden, die im Nachhinein erfahren hatte, dass ihre männlichen Kollegen 500 und 880 Euro im Monat mehr verdienten.

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Ein höheres Gehalt

Mit der Klage wollte die Dresdenerin erreichen, dass auch sie ein höheres Gehalt bekommt. Ihr Arbeitgeber rechtfertigte sich vor Gericht, dass der Kollege, der fast gleichzeitig eingestellt wurde, mehr Geschick bei den Gehaltsverhandlungen bewiesen hatte. Im zweiten Fall verwies der Arbeitgeber auf die längere Betriebszugehörigkeit. In diesem Fall hatte es bereits einige Vorinstanzen gegeben, die das Bundesarbeitsgericht in Dresden jetzt gekippt hat.

Eine Entscheidung mit Tragweite

Das Urteil des Gerichts ist von enormer Tragweite für das Thema Lohngleichheit in Deutschland. Die Firma aus Sachsen wurde dazu verurteilt, der Klägerin eine Entschädigung sowie eine Nachzahlung in Höhe von 14.500 Euro zu zahlen. Die Anwältinnen der Klägerin begrüßten das Urteil dieser höchstrichterlichen Instanz und werten es als einen wichtigen Schritt zu mehr Gerechtigkeit bei der Lohnzahlung in Deutschland. Das Bundesarbeitsgericht hat jetzt zudem die Möglichkeit, den Fall aus Sachsen auch dem Europäischen Gerichtshof vorzulegen.

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Viele Unterstützer

Die Klägerin wurde vor Gericht nicht nur von ihren Anwältinnen vertreten, sondern auch von der Gesellschaft für Freiheitsrechte unterstützt. Jetzt, so die Gesellschaft, ist endlich klar, dass ein besseres Verhandlungsgeschick nicht den Ausschlag geben kann, wenn es um Verdienstunterschiede bei Männern und Frauen geht.

Bild: @ depositphotos.com / deagreez1

Nadine Jäger